Informationen für Sie

▶  Honorar

Die Kosten für eine Einzelsitzung variieren je nach Dauer und Methode zwischen 80,– und 100,– Euro.

Details hierzu kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

▶  Abrechnungsmöglichkeiten

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen und erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen in der Regel nicht.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker- Leistungen werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Private Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen, sofern dies  in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Sofern die Krankenversicherung die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten:

 

Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden.

Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.

Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.

Ein zusätzlicher Hinweis: Unter Umständen besteht die Möglichkeit, Heilpraktiker-Leistungen unter „außergewöhnlichen Belastungen“ innerhalb der Einkommenssteuer geltend zu machen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater.

Möchten  Sie durch Ihre private  oder Zusatzversicherung Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie erstattet bekommen, beachten Sie bitte folgendes:

Der Begriff „Psychotherapie“ wird aus therapeutischer und aus kassenabrechnungstechnischer Sicht sehr unterschiedlich bewertet.

„Psychotherapie“ wird den Richtlinien der Krankenversicherungen  entsprechend grundsätzlich nur bei Behandlung durch „Psychotherapeuten mit der Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz“ erstattet. Die hier anerkannten Verfahren sind die Verhaltenstherapie sowie die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie .Eine im Vorhinein gestellte Anfrage auf Erstattung einer Psychotherapie wird meist automatisch diesen Richtlinien zugeordnet. Dementsprechend werden in der Regel auch nur Abrechnungen mit entsprechenden  Psychotherapeuten dieser Schulen erstattet.

Heilpraktiker für Psychotherapie sind keine Psychotherapeuten sondern Heilpraktiker, die mit der Psyche arbeiten. Sie erbringen versicherungssprachlich keine Psychotherapie, sondern eine therapeutische Heilbehandlung, die sich auf den seelischen Bereich, bezieht. Gemäß des Heilpraktikergesetzes haben sie hierzu eine Zulassung.

Der offizielle Zulassungstitel „Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ ist daher abrechnungstechnisch gesehen paradox, entspricht aber den geltenden Gesetzen.

 

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